I. Allgemeine Bedingungen für den Verkauf von Tickets sowie für damit in Verbindung stehende Dienstleistungen
1. Gegenstand
Der online Ticketverkauf über TICKETMASTER ist ein Angebot von TICKETMASTER GERMANY. Der Verkauf erfolgt im Namen und auf Rechnung der DAG Event GbR (nachfolgend „Veranstalter"). Vertragliche Beziehungen kommen daher ausschließlich zwischen dem Käufer (nachfolgend: „Kunde“) und dem Veranstalter zustande.
2. Vertragsschluss
Eintrittskarten können vom Kunden beim Veranstalter gekauft werden. Ticketmaster führt die technische Abwicklung durch. Das verbindliche Ticketangebot zum Vertragsschluss seitens der DAG Event wird durch die korrekte Eingabe und Absendung aller notwendigen Daten zur Kauf- und Zahlungsabwicklung und zum Versand der Karten angenommen. Der Vertrag wird mit der Zahlung des Kaufpreises über die dort angebotenen Zahlungsweisen zustande.
3. Gebühren und Versandkosten
Verkaufsprovisionen an Ticketmaster werden vom Veranstalter entrichtet. Lediglich beim Versand von Tickets können Versandkosten entstehen. Dies ist nicht der Fall, wenn die Tickets selbst ausgedruckt (print@home) werden oder auf dem Smartphone gespeichert werden.
4. Haftung
Die vertragliche und gesetzliche Haftung des Veranstalters für eigenes oder fremdes
Handeln ist grundsätzlich auf die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit beschränkt. Unberührt bleibt hiervon die Haftung des Veranstalters für anfängliche Unmöglichkeit und für die
Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (sog. Kardinalpflichten) und die Haftung für
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung
eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Der Veranstalter haftet für Hör- und andere Gesundheitsschäden nur, wenn ihm und seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt oder eine Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllt wurde. Eine unmittelbare Nähe des Besuchers zu den Lautsprecher-Boxen ist zu vermeiden; entsprechende Absperrungen sind unbedingt zu beachten. Der Gebrauch von Ohrstöpseln wird insbesondere in der Nähe der Bühnen dringend empfohlen.
5. Zutritt
Der Zutritt zum Veranstaltungsgelände (hierzu gehören die vert. Camping- und
Parkflächen sowie die Konzertfläche) ist nur mit einem gültigen und unversehrten Einlassbändchen des Veranstalters möglich. Die Bändchen sind am Einlass nach Vorlage des Tickets erhältlich.
Bei der Bandausgabe wird das Ticket entwertet und verliert danach
seine Gültigkeit. Das Wiederbetreten des Veranstaltungsgeländes ist nur mit einem gültigen und unversehrten Bändchen möglich.
6. Zahlung
Die Tickets werden erst nach vollständiger Bezahlung übermittelt.
7. Umtausch und Rückgabe
Die gesetzlichen Vorschriften über Fernabsatzverträge finden keine Anwendung auf Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen aus dem Bereich terminierter Freizeitveranstaltungen wie sie die Konzert-Kasse namens und im Auftrag der Veranstalter anbietet. Der Kunde hat daher bezüglich der gebuchten Veranstaltung kein Widerrufsrecht (§ 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB).
Für gebuchte Karten bieten wir keine Rücknahme und keine Erstattung an.
Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Platz. Im Bereich des Standard-Veranstaltungsbereichs gibt es keine Sitzplätze. Es werden lediglich Stehplätze angeboten.
Lediglich im VIP-Bereich werden auch Sitzplätze angeboten, es wird allerdings nicht je Gast einen Sitzplatz geben, somit gibt es auch bei dieser Kategorie keinen Anspruch auf einen Sitzplatz.
Sie buchen Tickets für eine Open-Air-Veranstaltung. Bitte seien Sie sich bewusst, dass es witterungsbedingte Einschränkungen geben kann (Nebel, Regen, etc.) und der Veranstaltungsort nicht überdacht ist. Wir empfehlen daher witterungsbezogene Kleidung.
In den Fällen der Verlegung oder -änderung einer Veranstaltung entscheidet der Veranstalter über die weitere Vorgehensweise.
Im Falle von Starkregen, Gewittern, Hagel, höherer Gewalt oder dergleichen wägt der Veranstalter verantwortungsvoll die Gefahr für die Sicherheit der Gäste ab und kann die Veranstaltung kurzfristig auf eine andere Uhrzeit legen, pausieren, abbrechen oder absagen. In solchen Fällen besteht kein Recht auf eine Rückgabe bzw. Rückerstattung der Karten. Auch eine teilweise Rückerstattung ist ausgeschlossen.
8. Weiterverkauf
Die Eintrittskarte ist nach ihrer Entwertung nicht mehr übertragbar. Ein gewerblicher Weiterverkauf der Tickets ist nicht gestattet. Ein gewerblicher Verkauf wird unterstellt, sofern durch eine natürliche oder juristische Person mehr als 5 Tickets angekauft und weiterverkauft werden. Die Tickets dürfen nicht zu einem höheren Preis als dem aufgedruckten Ticketpreis zuzüglich nachgewiesener Gebühren, die beim Erwerb des Tickets berechnet worden sind, privat veräußert werden. Schließlich ist eine Verwendung der Tickets zu Verlosungszwecken und/oder zur Durchführung von Gewinnspielen ausdrücklich untersagt. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Eintritts- und Zugangsberechtigung, d.h. das Ticket verliert in diesem Fall seine Gültigkeit, und der Veranstalter ist zum entschädigungslosen Einzug dieser Eintrittskarte berechtigt. Bei Verlust der Eintrittskarte erfolgt kein Ersatz.
9. Anreise/ Parken
Der Käufer ist für seine Anreise zu der Veranstaltung selbst verantwortlich und
parkt sein KFZ auf eigene Gefahr. Wildes Parken ist untersagt und wird behördlich verfolgt; Fahrzeuge dürfen nur auf genehmigten Parkflächen oder Parkplätzen (teilweise gebührenpflichtig) abgestellt
werden. Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass Park und Camping-
Bereiche getrennt sind. Es gilt jeweils ergänzend die aushängende Park- bzw. Campingordnung, den Anweisungen des Ordnungspersonals ist auch insoweit Folge zu leisten.
Es besteht kein Anspruch auf Überlassung eines bestimmten Park- und/oder Campingplatzes. Der Veranstalter hält nur eine beschränkte Kapazität an Park-/und Campingplätzen vor. Eine Zuteilung von Park-
und Campingplätzen erfolgt durch das Ordnungspersonal des Veranstalters. Die Flucht- und Rettungsgassen sind von jeglichen Aufbauten zu jeder Zeit
freizuhalten.
Aus Sicherheitsgründen kann der Veranstalter einzelne Park- und Campingplatzbereiche oder sonstige Bereiche des Veranstaltungsgeländes vorübergehend oder vollständig räumen und absperren ohne dass dies einen Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Kartenpreises begründet. Den diesbezüglichen Anweisungen des Veranstalters oder den Anweisungen der von ihm beauftragten Personen und Firmen ist unmittelbar Folge zu leisten, um Gefahr für Leib oder Leben abzuwenden
10. Alters- und Sicherheitsbestimmungen
Das Mitbringen von Speisen und Getränken jeglicher Art ist untersagt. Mitgebrachte Gegenstände sind auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Es sind keine Taschen und Rucksäcke größer als eine DIN A4 Seite gestattet.
Bei Einlass findet aus Gründen der Sicherheit und Ordnung sowie der Müllvermeidung
eine Sicherheitskontrolle durch den Ordnungsdienst statt. Es ist untersagt, Glasflaschen, PET- Flaschen, Glasbehälter, Flaschen, Dosen, Plastikkanister und/oder sonstige Trinkbehälter,
Hartverpackungen, Kühltaschen oder sonstige schwere Behältnisse sowie Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Waffen aller Art oder sonstige gefährliche Gegenstände auf das Veranstaltungsgelände
mitzubringen. Der Veranstalter ist in
solchen Fällen berechtigt, den Zutritt zu der Veranstaltung zu verweigern, sofern der Besucher nicht bereit ist, die vorstehend genannten Gegenstände an der Einlasskontrolle abzugeben.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass stark oder übermäßig alkoholisierte Personen im Zweifelsfall kein Einlass gewährt wird. Dies gilt ebenfalls für Gäste mit erhöhtem Aggresionspotential sowie weiteren verhaltensbedingten Auffälligkeiten, die zur Störung bzw. Gefahr für andere Gäste werden können.
Zutritt zur Veranstaltung haben alle Personen ab einem Alter von 6 Jahren. Das 6. Lebensjahr muss am Tag der Veranstaltung vollendet werden. Ein Mitbringen von Kindern unter diesem Alter ist aus Sicherheitsgründen ausdrücklich nicht gestattet. Da diese Alterskontrollen nur stichprobenartig durchgeführt werden, liegt das Sicherheitsrisiko bei den Erziehungsberechtigten.
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn ein Besucher sich
auf dem Veranstaltungsgelände aggressiv verhält, Straftaten (z.B. Körperverletzung, Diebstahl, Drogenhandel) begeht oder Feuerwerkskörper abbrennt, ist der Veranstalter berechtigt, den Besucher von
der Veranstaltung auszuschließen. Macht der Veranstalter von seinem Ausschlussrecht
Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte und/oder das Einlassbändchen die Wirksamkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen. Der
Besucher verliert damit auch seine Parkberechtigung
11. Datenschutz und Datenverarbeitung
Der Kunde ist mit der Speicherung seiner Daten. Bei der Bestellung über das Internet werden sämtliche vom Kunden eingegebene Daten bei der Übertragung automatisch verschlüsselt (SSL).
Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen.
Personenbezogene Daten werden in dem für die Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt. Der Veranstalter ist berechtigt, diese Daten an Dritte zu übermitteln, soweit dies zur Erfüllung des Auftrags notwendig ist.
12. Schlussbestimmungen
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn der Veranstalter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Die Wirksamkeit der Allgemeinen Verkaufsbedingungen bleibt von der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen unberührt.
Der Gerichtsstand ist Daun.
II. HAUSORDNUNG VERANSTALTUNGSGELÄNDE
1. Das Veranstaltungsgelände umfasst alle auf dem Gesamtveranstaltungsgelände befindlichen Konzertflächen. Mit Betreten des Veranstaltungsgeländes unterwirft sich der Besucher dieser Hausordnung.
2. Den Anordnungen der Ordnungskräfte ist Folge zu leisten.
3. Das Betreten des Veranstaltungsgeländes ist nur mit einem angelegten, unbeschädigtem Festivalbändchen und zugehöriger Eintrittskarte erlaubt
4. Offensichtlich betrunkene oder vergleichbar auffällige Besucher haben keinen Anspruch auf Einlass ins Festivalgelände.
5. Beim Betreten eines Campingbereichs/ Veranstaltungsbereichs erfolgt eine Durchsuchung aller Personen (Bodycheck) und ihrer mitgeführten
Taschen und Rucksäcke auf verbotene Gegenstände. Zu verbotenen Gegenständen gehören u.a.
a. Schuss-, Hieb-, Stich- und sonstige Waffen aller Art
b. Sägen, Äxte, Beile und vergleichbares Werkzeug
c. Feuerwerkskörper, Wunderkerzen, Sternwerfer und sonstige pyrotechnische Gegenstände aller Art (u.a.
Bengalische Feuer)
d. Stühle-, Sitzmöbel und Sitzgelegenheiten (z.B. Styroporwürfel)
e. AUFZEICHNUNGSGERÄTE: professionelles Ton-, Foto- und Videoequipment ist untersagt
f. GETRÄNKE: PET-Flaschen, Dosen, Glasflaschen, Fässer
g. SONSTIGES: Tiere, sperrige Gegenstände wie: Fahnenstangen, Regenschirme, Motorradhelme,
Styroporwürfel (als Steh- oder Sitzgelegenheit), sonstiges Camping-Equipment.
Das Mitführen solcher Gegenstände kann zur Abweisung des Besuchers und zum Ausschluss des Besuchers von der
Veranstaltung führen.
Zu erlaubten Gegenständen gehören u.a.
h. Persönliche Kleidung
j. bei Camping: GETRÄNKE: 1 x TETRA-Pak bis zu 1l Inhalt und nur in original verschlossener TETRA-PAK-Verpackung.
k. Einwegkameras, Pocketkameras und Mobiltelefone
6. Fluchtwege und Treppen dürfen nicht als Sitzgelegenheiten genutzt werden und sind zügig zu durchqueren.
7. Das Mitführen von Tieren im Festivalgelände ist nicht erlaubt.
8. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden und Verluste, die dem Nutzer und Besucher durch Einbruch, Diebstahl, Feuer, Naturereignisse oder sonstige Vorkommnisse entstehen.
9. Während der Veranstaltung sind Abfälle sind in die dafür bereitgestellten Tonnen und Container zu entsorgen.
10. Auf allen Veranstaltungsflächen gilt das Jugendschutzgesetz.
11. Urinieren außerhalb der dafür vorgesehenen Toiletten und Einrichtungen ist nicht gestattet.
12. Mutwilligen Beschädigungen jeglicher Gegenstände und Einrichtungen sind untersagt und werden als Vandalismus verfolgt!
13. Das Betreten von Wallanlagen, Erklettern von Zäunen, Lichtmasten, Gebäuden, Stromkästen, Sanitärstationen,
Mobiltoiletten und anderen Infrastruktureinrichtungen auf dem gesamten Veranstaltungsgelände ist verboten.
14. Personen die sich ohne eine Berechtigung auf dem eingefriedeten Veranstaltungsgelände aufhalten, werden wegen
Leistungserschleichung (§ 265a StGB) und Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) angezeigt!
15. Es ist Rücksichtnahme gegenüber den anderen Festivalbesuchern zu üben.
16. Die Nichtbefolgung der Hausordnung kann zu einem vollständigen Ausschluss von der Veranstaltung führen.
17. Jede Gefährdung anderer Besucher – insbesondere durch „Crowd-Surfen“ oder durch Abbrennen von
Feuerwerkskörpern (u.a. Bengalische Feuer) - ist strengstens untersagt und führt zum Ausschluss von der Veranstaltung.
18. Mit einem Ausschluss von der Veranstaltung verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass
oder auf Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.
19. Ergänzend gelten die aktuellen Aushänge und die Anweisungen des Ordnungspersonals vor Ort, sowie die
aktuellen Hinweise auf der offiziellen Homepage www.dag-event.de
III. Parkordnung
1. Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten; diese gelten ergänzend zu diesen Reglungen. Auf dem
gesamten Veranstaltungsgelände gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO).
2. Im Bereich des Veranstaltungsgeländes ist stets mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren.
3. Es dürfen nur Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis max. 3,5t und ohne Anhänger abgestellt werden.
4. Die Parkberechtigung entfällt, sofern das abgestellte Fahrzeug nicht haftpflichtversichert ist und/oder zwangsentstempelt
und/oder nicht mit einem amtlichen Kennzeichen mit gültiger Prüfplakette versehen ist und/oder das Fahrzeug mit undichtem
Tank/Motor oder sonst in einem nicht verkehrssicheren Zustand oder in einem Zustand von dem Gefahr ausgehen sollte,
abgestellt wurde.
5. Das eigenmächtige Anlegen von Feuerstellen auf Parkplätzen ist wegen der daraus resultierenden Brandgefahr untersagt.
Das Einbringen von Gaskartuschen ist strikt untersagt. Das Grillen und das Konsumieren von Alkohol auf den Parkplätzen ist untersagt.
6. Das Parken von Fahrzeugen geschieht auf eigene Gefahr. Der Veranstalter nimmt keine Bewachung der Fahrzeuge vor.
Ordnungsdienstpersonal wird zur Einweisung und zur Kontrolle der Zugangsberechtigungen eingesetzt, nicht zur Bewachung der Fahrzeuge. Die Haftung des Veranstalters für Schäden durch Diebstahl oder
Beschädigung der auf den Parkplätzen abgestellten Fahrzeuge ist ausgeschlossen.
7. Wildes Parken ist untersagt und wird behördlich verfolgt; Fahrzeuge dürfen nur auf genehmigten und ausgewiesenen Parkflächen oder Parkplätzen abgestellt werden. Fahrzeuge, die außerhalb
gekennzeichneter Parkflächen abgestellt werden, können ohne Vorwarnung abgeschleppt werden. Die dafür anfallenden Gebühren trägt der Verursacher.
8. Es besteht kein Anspruch auf Überlassung eines bestimmten Parkplatzes. Der Veranstalter hält nur eine beschränkte Kapazität an Parkplätzen vor. Eine Zuteilung der Parkplätze erfolgt
durch das Ordnungspersonal des Veranstalters. Die Flucht- und Rettungsgassen sind von jeglichen Aufbauten zu jeder Zeit freizuhalten.
9. Urinieren außerhalb der dafür vorgesehenen Toiletten und Einrichtungen ist nicht gestattet.
10. Ergänzend gelten die aktuellen Aushänge und die Anweisungen des Ordnungspersonals vor Ort, sowie die
aktuellen Hinweise auf der offiziellen Homepage www.dag-event.de